Inklusionsbeauftragte in Unternehmensvereinigungen

Ein Ziel des Projekts “BIRLIKTE – Gemeinsam für Inklusion in der Arbeitswelt”, das von der Aktion Mensch gefördert wird, ist es, Inklusionsbeauftragte bei Unternehmensvereinigungen zu etablieren. Dabei ist vor allem (aber nicht nur) an Unternehmensvereinigungen gedacht, in denen sich Arbeitgeber mit Migrationshintergrund zusammengeschlossen haben.

Warum Inklusionsbeauftragte?

·       Die Unternehmensvereinigung demonstriert durch die Bestellung eines/einer Inklusionsbeauftragten, dass ihr die Inklusion von Menschen mit Behinderungen wichtig ist. Sie erfährt dadurch einen Imagegewinn.

·       Unternehmensvereinigungen mit Inklusionsbeauftragten bieten ihren Mitgliedern eine weitere Kompetenz, die andere Verbände nicht vorhalten.

·       Inklusionsbeauftragte helfen den Mitgliedern, passende Auszubildende oder Arbeitskräfte mit Behinderungen zu finden, öffentliche Zuschüsse zu akquirieren sowie die notwendigen Barrierefrei-Anpassungen am Arbeitsplatz zu realisieren.

·       Inklusionsbeauftragte können durch ihren Zugang zu behinderten Arbeitssuchenden dem Fachkräftemangel entgegenwirken.

·       Inklusionsbeauftragte tragen damit zu einem Wettbewerbsvorteil der Mitglieder gegenüber anderen Unternehmen bei.

·       Inklusionsbeauftragte sind die Garanten, dass Inklusion als Thema in der Unternehmensvereinigung nachhaltig verankert wird.

Wer eignet sich als Inklusionsbeauftragte/r

·       Inklusionsbeauftragte suchen neue Herausforderungen.

·       Inklusionsbeauftragte sind begeisterungsfähig.

·       Inklusionsbeauftragte sind von der Gleichwertigkeit aller Menschen überzeugt.

·       Inklusionsbeauftragte wünschen sich eine Gesellschaft der Vielfalt.

·       Inklusionsbeauftragte arbeiten sich gerne in neue spannende Themenfelder ein.

·       Inklusionsbeauftragte geben ihr Wissen gerne weiter.